Mediation ist die hohe Kunst, Streitende auf konstruktive Weise zu beruhigen, die Situation zu deeskalieren und gangbare Lösungen zu finden, bei denen es Gewinner:innen und keine Verlierer:innen gibt. Mediation bietet Konfliktbetroffenen die grosse Chance zur Veränderung eines Konflikts ins Positive, wobei der Gesichtswahrung ein grosses Gewicht gegeben ist. Es geht darum, das Trennende und das Verbindende heraus zu destillieren, sowohl auf der Sachebene als auch auf der Beziehungsebene.
Über die Geschichte der Mediation
Mediation wird häufig als moderne und «alternative» Form der Konfliktbeilegung beschrieben. Hierbei kann der Eindruck entstehen, es handele sich dabei um ein neues Modell zur Konfliktlösung, welches - wie so vieles - aus den USA zu uns gekommen ist.
Dass mediative Konfliktlösung eine Tradition von über 2'500 Jahren hat und weltweit in unterschiedlichsten Kontexten zu finden ist, wird nur sehr selten erwähnt. In den 60er und 70er Jahren wurde die Mediation in den USA wieder entdeckt und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen ist in den USA die Mediation sogar teilweise als Vorverfahren zur gerichtlichen Auseinandersetzung gesetzlich vorgeschrieben.
In Europa sind mediative Elemente bei der Lösung von Konflikten seit dem Mittelalter zu finden. So wird z.B. in einem Vertragswerk vom 24.10.1648, der Mediator Alvise Contarini namentlich erwähnt. Vermittlung und mediative Aussöhnung unter Ehegatten war bereits vor der Französischen Revolution bekannt. Im 19. Jh. wurden in England erste Schlichtungsstellen - speziell im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Streitigkeiten - geschaffen.
Auf der Ebene der Europäischen Union trat 2008 für die Mediation in Zivil- und Handelssachen die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) in Kraft, welche die nationalen Staaten derzeit umsetzen.
Auch im deutschsprachigen Raum sowie in der EU gewinnt Mediation zunehmend Bedeutung.
In der Schweiz ist am 1. Januar 2011 erstmals eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung in Kraft getreten. Darin werden die Schnittstellen zur Mediation geregelt. Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen ist vor dem Gang vor den Richter ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Den Parteien steht es frei, sich anstelle eines staatlichen Schlichtungsverfahrens auf eine Mediation zu einigen. Das Mediationsverfahren ist von den Parteien zu organisieren und hat vom Gericht oder der Schlichtungsbehörde unabhängig zu erfolgen.
Verwechslungsgefahr - Mediation ist nicht gleich Meditation
Oft wird Mediation dem Wortklang nach mit «Meditation» verwechselt. Damit wird die Mediation in die Esoterik-Ecke verwiesen, weshalb rational veranlagte Menschen der Mediation gegenüber eher skeptisch eingestellt sind. Mediation hat aber weder mit Esoterik noch mit Klangschalen etwas zu tun.
Duden erklärt das Wort Mediation als «Technik zur Bewältigung von Konflikten durch unparteiische Beratung, Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Personen».
Mediation ist ein internationaler Fachbegriff für Vermittlung.
Mediation ist ein internationaler Fachbegriff für Vermittlung.
In der Mediation entwickeln die Parteien gemeinsam und eigenverantwortlich eine rechtsverbindliche Lösung ihres Konflikts.
Der Mediator strukturiert den Prozess, die Konfliktpartner bestimmen den Inhalt der Vermittlung und der Abschlussvereinbarung.
Der Mediator ist neutral und allparteilich.
Die Wahrung der Vertraulichkeit ist zentrales Element jeder Mediation.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Merkblatt zur Mediation des Obergerichts des Kantons Zürich.