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Nachhaltige Streitlösung mit Mediation - Gut zu wissen

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Mediation ist keinesfalls nur «ein bisschen Konfliktmanagement» oder «etwas Gesprächsmoderation», auch wenn Konfliktlösung und Gesprächsführung wichtige Aufgaben der Mediatorin bzw. des Mediators sind. Mediation ist eine aussergerichtliche, schnelle, kostengünstige, vertrauliche, image- und beziehungsschonende Methode, um in Konfliktfällen einvernehmliche Lösungen zu finden.


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Strukturierter Ablauf in der Mediation

Ein Mediationsverfahren ist klar strukturiert und erfordert die aktive inhaltliche Arbeit der Konfliktparteien. Generell gilt: Die Medianden (Konfliktparteien) bestimmen den inhaltlichen Verlauf einer Mediation, der Mediator den strukturellen.

Im Mittelpunkt der Mediation steht nicht die Frage nach Recht oder Unrecht, bzw. Schuld und Unschuld, sondern die Suche nach einer möglichst dauerhaften und zukunftsorientierten Lösung.


Nachhaltige Konfliktlösung dank selbstbestimmtem Verhandeln

Eine in einer Mediation erarbeitete Vereinbarung ist erfolgsversprechender, weil die Ergebnisverantwortung bei den Beteiligten (Medianden) liegt und nicht von aussen verordnet wird (z.B. Gericht, siehe Merkblatt zur Mediation des Obergerichts des Kantons Zürich).


Eine Mediation kann kostengünstiger sein, als Sie denken!

Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten Mediators kann, insbesondere bei hohen Streitwerten, kostengünstiger sein, als die Streitaustragung vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen zudem in begrenztem Ausmass auch Mediationskosten. Es lohnt sich für Sie eventuell, sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenbeteiligung bei einer Mediation zu erkundigen.

Mein Stundenansatz ist davon abhängig, ob es sich um eine Einzelmediation handelt, oder ob eine Co-Mediation mit mindestens einem oder mehreren Mediator:innen gewünscht bzw. erforderlich ist. Ebenfalls relevant ist, ob es sich um einen Streitfall zwischen Privatpersonen oder um eine Mediation im Wirtschaftsumfeld oder im Kontext mit einer Institution oder Verwaltung handelt.

Hinzu kommen mögliche Aufwendungen für die Miete eines Besprechungsraumes, Reisespesen etc. Es steht mir in Seengen am Hallwilersee ein Besprechungsraum zur Verfügung, welchen ich für meine Mediationen nicht in Rechnung stellen muss (Lageplan >>). Wenn es nicht möglich sein sollte, die Mediation in Seengen durchzuführen, verrechne ich entstehende Raummieten (inkl. benötigter Infrastruktur) zum Selbstkostenpreis weiter.


Co-Mediation oder nicht? - Oft ist man im Team effizienter

Auf den ersten Blick scheint eine Co-Mediation teurer zu sein, da mehr als ein:e Mediator:in bezahlt werden muss.

Die Co-Arbeit erfahrener Mediatori:nnen hat aber den wesentlichen Vorteil für Sie, dass für die Lösung Ihres Konflikts zumeist weniger Sitzungen beanspruchen wird. Der Vier-Augen- bzw. Vier-Ohren-Ansatz hilft dabei, dass alle Aspekte schneller und umfassender erfasst werden und die Verhandlungen (noch) effizienter ablaufen können.

Bei Familien- und/oder Generationenmediationen stellen Co-Mediator:innen oft zu Gunsten der Mediand:innen einen reduzierten Stundentarif in Rechnung. - Fragen Sie einfach bei der Vorbesprechung nach, was Ihnen der/die Mediator:in in Ihrer Situation empfiehlt und bedenken Sie, dass er/sie sich darum bemüht, die aus seiner/ihrer Sicht beste Vorgehensweise zu empfehlen und nicht die lukrativste!

Speziell bei generationenübergreifenden Mediationen empfiehlt sich eine Co-Mediation dringend.
Die Co-Arbeit stellt sicher, dass die Rechte und Ansprüche der schwächeren Partei das gebührende
Gehör finden und die unterschiedlichen Lebenssituationen und -anforderungen ausbalanciert sind.


Angeordnete Mediation - Durch Gericht, KESB oder Arbeitgeber

Eine Mediation kann sowohl freiwillig durchgeführt, als auch vom Gericht (Merkblatt zur Mediation des Obergerichts des Kantons Zürich >>), der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder beispielsweise auch dem Arbeitgeber angeordnet werden.

Als unabdingbar für eine «echte» Mediation wird angesehen, dass die Parteien sich freiwillig zur Mediation entschliessen und diese auch jederzeit abbrechen können.

In der Praxis ist dem jedoch nicht immer so, insbesondere werden innerbetriebliche Mediationen sehr oft von den Streitparteien nicht selber gewünscht, sondern vom Arbeitgeber angeordnet. Auch bei einer Strafmediation kann nicht von einer freiwilligen Teilnahme ausgegangen werden. Von einer Person, die sich angesichts der drohenden Strafe zu einer Mediation mit dem Opfer bereit erklärt, kann nicht gesagt werden, sie hätte sich hierzu freiwillig entschlossen

Wichtig ist in diesem Kontext zu wissen, dass in der Regel die anordnenden Instanzen über Gelingen oder Scheitern der Mediation, jedoch nicht über den detaillierten Inhalt der Mediation informiert werden.


Kann eine Mediation abgebrochen werden?

Ja, ein Abbruch ist jederzeit durch eine der Konfliktparteien oder auch durch mich als Mediatorin möglich.

Die vorzeitige Beendigung einer Mediation kann sich erschwerend auf den weiteren Umgang miteinander auswirken. Ich rate deshalb dringend davon ab, eine Mediation einseitig per Telefon oder E-Mail zu beenden.

Um zu besprechen, was mit den während der Mediation erarbeiteten Vereinbarungen passieren soll und um den Umgang miteinander nach der Mediation vorzubereiten, gilt für von mir geleitete Mediationen, dass die vorzeitige Beendigung einer Mediation nie zwischen zwei Sitzungen, sondern in jedem Fall im Beisein aller Beteiligten während einer Sitzung erfolgt.

Dieses Vorgehen kann auf den ersten Blick eventuell mühsam erscheinen, denn die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig und der Entschluss zur Beendigung der Mediation ist bereits gefallen. Bedenken Sie jedoch: Zu verstehen, weshalb eine Mediation nicht weitergeführt werden soll, hilft, zusätzlichen Verletzungen und Unverständnis entgegenzuwirken!


Mediation - Konfliktlösung mit langer Geschichte

Mediation wird häufig als moderne und «alternative» Form der Konfliktbeilegung beschrieben. Hierbei kann der Eindruck entstehen, es handele sich dabei um ein neues Modell zur Konfliktlösung, welches - wie so vieles - aus den USA zu uns gekommen ist.

Dass mediative Konfliktlösung eine Tradition von über 2'500 Jahren hat und weltweit in unterschiedlichsten Kontexten zu finden ist, wird nur sehr selten erwähnt. In den 60er und 70er Jahren wurde die Mediation in den USA wieder entdeckt und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen ist in den USA die Mediation sogar teilweise als Vorverfahren zur gerichtlichen Auseinandersetzung gesetzlich vorgeschrieben.

In Europa sind mediative Elemente bei der Lösung von Konflikten seit dem Mittelalter zu finden. So wird z.B. in einem Vertragswerk vom 24.10.1648, der Mediator Alvise Contarini namentlich erwähnt. Vermittlung und mediative Aussöhnung unter Ehegatten war bereits vor der Französischen Revolution bekannt. Im 19. Jh. wurden in England erste Schlichtungsstellen - speziell im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Streitigkeiten - geschaffen.

Auch im deutschsprachigen Raum sowie der EU gewinnt Mediation zunehmend Bedeutung. In der Schweiz ist am 1. Januar 2011 erstmals eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung in Kraft getreten. Darin werden die Schnittstellen zur Mediation geregelt. Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen ist vor dem Gang vor den Richter ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Den Parteien steht es frei, sich anstelle eines staatlichen Schlichtungsverfahrens auf eine Mediation zu einigen. Das Mediationsverfahren ist von den Parteien zu organisieren und hat vom Gericht oder der Schlichtungsbehörde unabhängig zu erfolgen. Auf der Ebene der Europäischen Union trat 2008 für die Mediation in Zivil- und Handelssachen die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) in Kraft, welche die nationalen Staaten derzeit umsetzen.


Die Bedeutung hinter dem Begriff Mediation

  • In der Mediation entwickeln die Parteien gemeinsam und eigenverantwortlich eine verbindliche Lösung ihres Konflikts.

  • Der Mediator / Die Mediatorin strukturiert den Prozess, die Konfliktpartner bestimmen den Kontext der Vermittlung sowie den Inhalt der Abschlussvereinbarung.

  • Die Mediatiorin / Der Mediator ist neutral und allparteilich.

  • Die Wahrung der Vertraulichkeit ist zentrales Element jeder Mediation.

  • Weiterführende Informationen finden Sie auch im Merkblatt zur Mediation des Obergerichts des Kantons Zürich.


Jetzt informieren

Christina Gnägi
Mediatorin SDM-FSM | Supervisorin AIP | Coach BFH & AIP

Boniswilerstrasse 28
5707 Seengen
T. 044 341 32 86
M. 078 629 71 47

Mediationen, Coachings und Supervisionen sind in Seengen (am Hallwilersee), Zürich, sowie - nach Absprache - an einem Ort Ihrer Wahl möglich.


Mediation hilft, wo

  • die Konfliktpartner weiterhin zusammenarbeiten wollen/müssen,

  • die Parteien aktiv und eigenverantwortlich die Konfliktlösung erarbeiten wollen und verhindern möchten, dass ihnen die Lösung von aussen auferlegt wird (z.B. Gericht),

  • eine tragfähige Lösung für heute und für die Zukunft angestrebt wird, in der individuelle Bedürfnisse berücksichtigt sind und trotzt bestehendem Konflikt der faire und respektvolle Umgang eine grosse Bedeutung hat,

  • es um komplexe Sachverhalte geht, sowie viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen.

Mediation @ Christina Gnägi

Mediation @ Christina Gnägi

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